Rechnungen

Wie kann ich meine Bankdaten ändern lassen?

Sollten sich Ihre Bankdaten ändern senden Sie uns bitte eine E-Mail mit Ihrer Kundennummer und aktueller IBAN an kontakt@fonira.at. Unser Kundenservice wird sich umgehend mit der Bearbeitung Ihrer Anfrage befassen und Sie bei eventuellen Rückfragen kontaktieren.

Kann ich die fonira Rechnung auch überweisen?

Ein Bankeinzug von einem Konto ist grundsätzlich Voraussetzung für die meisten Produkte von fonira um die manuellen Bearbeitungskosten zu reduzieren und kosteneffiziente Produkte anzubieten.

Sofern der Abbuchungstermin für Sie aber unpassend ist, können Sie vorab auf das auf der Rechnung angeführte Konto per Dauerauftrag bis spätestens eine Woche vor der regulären Fälligkeit den Betrag unter Angabe Ihrer Kundennummer überweisen. Dies ist auch mit einem Dauerauftrag zum Beispiel am Anfang des Monats möglich.

Wie erhalte ich meine Rechnungen?

Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail, sollten Sie die Rechnung per Post benötigen teilen Sie uns dies bitte schriftlich per E-Mail, Brief oder Fax mit.

Wie lauten die Bankdaten von fonira?

IBAN: AT202011129236999500 BIC: GIBAATWWXXX
Bitte geben Sie bei Überweisungen unbedingt die Kundennummer als Zahlungsreferenz an.

Was muss ich tun wenn der Bankeinzug nicht durchgeführt werden konnte?

Am besten Sie melden sich telefonisch oder per E-Mail um zu erfahren welche Gebühren entstanden sind, das SEPA-Lastschriftmandat wird automatisch vorübergehend deaktiviert. Eine erneute Aktivierung des Bankeinzugs kann erst gemacht werden nachdem eine Überweisung inklusive der Bankspesen getätigt wurde.

Wie kann ich meine Rechnungsanschrift ändern lassen?

Sollten sich Ihre Rechnungsdaten (Name, Anschrift, udgl.) ändern, senden Sie uns bitte eine E-Mail an kontakt@fonira.at. Unser Kundenservice wird sich umgehend mit der Bearbeitung Ihrer Anfrage befassen und Sie bei eventuellen Rückfragen kontaktieren.

Wird eine jährliche Servicepauschale verrechnet?

Transparente Preise sowie eine faire Kostenstruktur sind uns besonders wichtig und damit die Basis für das Vertrauen unserer Kunden. fonira verzichtet daher bewusst auf kleingedruckte Zuschläge sowie unübersichtliche Kostenstrukturen und verrechnet daher keine Servicepauschale.

Wie lange habe ich Zeit um einen Rechnungseinspruch zu verfassen?

Ihre Rechnung gilt als anerkannt, wenn Sie innerhalb von 3 Monaten ab Erhalt der Rechnung keinen schriftlichen Einspruch an fonira gerichtet haben.

Wie kann ich meinen fonira Vertrag kündigen?

Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen, entweder per Post, per Fax oder per Email (kontakt@fonira.at).

Wie lange habe ich Kündigungsfrist bei fonira Internet privat?

Die Kündigungsfrist beträgt bei Privatkundenprodukten ein Monat. Mindestlaufzeiten und Bearbeitungsentgelte bei vorzeitiger Vertragsauflösung finden Sie in den jeweils gültigen Entgeltbestimmungen für Ihren Vertrag.

Wie lange habe ich Kündigungsfrist bei fonira Internet basic?

Die Vertragsbindung beträgt 24 Monate, nach Ablauf dieser Bindung kann das Vertragsverhältnis jeweils zum Monatsletzten mit einem Monat Kündigungsfrist aufgelöst werden.

Was mache ich nach dem Kündigungsstichtag mit dem Modem?

Nach dem Kündigungsstichtag lassen wie Ihnen per Email eine Rücksendeetikett zukommen, mit diesem können Sie das Modem kostenfrei an uns zurücksenden.

Wie lange habe ich Kündigungsfrist bei fonira Internet business?

Nach Ablauf der 12-monatigen Bindefrist kann das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Kalendermonats aufgekündigt werden.

Was ist die Indexanpassung?

Durch eine Indexanpassung hat ein Unternehmen die Möglichkeit, die Wertminderung des Geldes in Bezug auf bestehende Tarife auszugleichen.

Wenn das Geld an Wert verliert, was auch als Inflation bezeichnet wird, kann ein Unternehmen die Preise erhöhen, sofern dies im Vertrag vereinbart wurde. Diese Anpassung wird auch als Wertsicherung oder Wertanpassung bezeichnet.

Habe ich ein Sonderkündigungsrecht durch die Indexanpassung?

Eine außerordentliche Kündigung ist nicht möglich, da die Indexanpassung als Wertsicherung vertraglich vereinbart wurde.

Was ist der Verbraucherpreisindex (VPI)?

In diesem Kontext ist zu beachten, dass der Anbieter die Preise nicht willkürlich erhöhen kann; vielmehr ist er verpflichtet, sich am österreichischen Verbraucherpreisindex (VPI) zu orientieren. Dieser Index, der monatlich von der Statistik Austria veröffentlicht wird, spiegelt die Entwicklung des Preisniveaus wider. Anhand des VPI lässt sich ablesen, ob es zu einer Inflation (Abnahme des Wertes des Geldes) oder Deflation (Zunahme des Wertes des Geldes) gekommen ist.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.statistik.at/statistiken/volkswirtschaft-und-oeffentliche-finanzen/preise-und-preisindizes/verbraucherpreisindex-vpi/hvpi

Welcher Zeitraum wurde für die Berechnung herangezogen?

Für die Indexanpassung, welche am 01.04.2024 durchgeführt wird, wurde der Zeitraum Jänner 2023 bis Jänner 2024 für die Berechnung herangezogen.

Weshalb wird die Indexanpassung durchgeführt?

Die Anpassung der davon betroffenen Produkte ist leider aufgrund gestiegener Energie- und Personalkosten notwendig. Dieser Schritt ist entscheidend, um die Qualität unserer Dienstleistungen zu gewährleisten und somit sicherzustellen, dass wir die von Ihnen geschätzten Leistungen auch in Zukunft erbringen können.

Warum steigen die Preise um 4,3%?

Die Preise steigen um 4,3%, da der Verbraucherpreisindex (VPI) als Maßstab für die allgemeine Preisentwicklung und die Inflation in Österreich dient. Im Zeitraum von Jänner 2023 bis Jänner 2024 ist der VPI um 4,5% (Basis 2020) bzw. 4,3% (Basis 2015) gestiegen. Wir haben uns dazu entschieden, den niedrigeren Prozentsatz für alle Wertanpassungen anzuwenden, um auch KundInnen mit neueren Verträgen (Basis 2020) nicht zu benachteiligen.

Welche Produkte sind von der Preiserhöhung betroffen?

Betroffen sind Festnetz-Internetprodukte, welche vor dem 01.01.2023 hergestellt wurden.

Sind zusätzlich zu den monatlichen Entgelten bei fonira noch Entgelte an A1 zu entrichten?

Neben den Entgelten von fonira müssen keine weiteren Entgelte mehr an A1 entrichtet werden.

Warum erhalte ich trotz meines fonira Anschlusses noch eine Rechnung von A1?

Um Ihnen den Umstieg von A1 zu fonira so einfach wie möglich zu gestalten, kündigen wir für Sie Ihr Vertragsverhältnis bei A1 sofort nach dem Eingang Ihrer Bestellung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Da in der Regel bei A1 eine Kündigungsfrist bis zum Ende des Folgemonats gilt, erhalten Sie noch eine Abschlussrechnung der A1 Telekom Austria. Die Höhe dieser Abrechnung richtet sich nach den individuellen Vertragsbedingungen zwischen Ihnen und A1. Die fonira Telekom GmbH hat daher leider keinen Einfluss auf diese Abrechnung.