Neukunden und auch bestehende Kunden haben die Möglichkeit, den Fernsprechentgelt-Zuschuss bei fonira zu nutzen. Hierbei handelt es sich um eine monatlich zustehende pauschalierte Leistung zum Fernsprechentgelt, deren Wert gemäß § 6 Fernsprechentgeltzuschussgesetz (FeZG) in der Fernsprechentgeltzuschussverordnung (FEZVO) festgelegt wurde. Sie wird durch fonira dem Anspruchsberechtigten in Form einer monatlichen Gutschrift von 12,00€ inkl. USt. auf der Rechnung gutgeschrieben, sofern gewisse Anforderungen erfüllt werden. Dieser Zuschuss kann für alle Internet- und Telefonieprodukte der fonira Telekom GmbH in Anspruch genommen werden, mit Ausnahme der Business-Produkte.
Voraussetzung für den Bezug des Fernsprechentgelt-Zuschuss
Für die Reduktion des monatlichen Entgelts um 12,00 € ist ein positiver Bescheid über die Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt notwendig.
Details dazu welche Personengruppe einen Anspruch auf Befreiung von Rundfunkgebühren bzw. Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt hat finden Sie HIER: https://orf.beitrag.at/befreiungsrechner/voraussetzungen
Mit dem GIS Befreiungs-Rechner können Sie ebenfalls prüfen ob ein Anspruch besteht: https://orf.beitrag.at/befreiungsrechner
Antrag für den Fernsprechentgelt-Zuschuss
Den Antrag können Sie HIER downloaden: https://orf.beitrag.at/fileadmin/user_upload/Documents/Befreiungsantrag_ORF-Beitrag.pdf
Bei Punkt 3 füllen Sie das Feld bitte wie folgt aus:
Der ausgefüllte und unterschriebe Antrag muss dann an folgende Adresse übermittelt werden:
ORF-Beitrags Service GmbH
1051 Wien
Postfach 1000
Anmeldung des Fernsprechentgelt-Zuschuss bei fonira
Damit wir den Antrag für den Zuschuss bearbeiten können, benötigen wir den Originalbescheid. Bitte senden Sie den Bescheid, inklusive der Auftragsnummer Ihrer Bestellung (6-stellige Zahl aus dem E-Mail Betreff) an:
fonira Telekom GmbH
zH.: Buchhaltung
Aderklaaer Straße 29/1/33
1210 Wien
Die Gutschrift des Zuschusses erfolgt erst ab dem Monat, in dem der Originalbescheid bei fonira einlangt.