Fernsprechentgelt-Zuschuss

Neukunden und auch bestehende Kunden haben die Möglichkeit, einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 12,00 € inkl. USt. vom Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie (BMK) zu erhalten, wenn gewisse Anforderungen erfüllt werden. Dieser Zuschuss kann für alle Internet- und Telefonieprodukte der fonira Telekom GmbH in Anspruch genommen werden, mit Ausnahme der Business-Produkte.

Voraussetzung für den Bezug des Fernsprechentgelt-Zuschuss

Für die Reduktion des monatlichen Entgelts um 12,00 € ist ein positiver Bescheid der GIS Gebühren- Info-Service GmbH über die Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt notwendig.

Details dazu welche Personengruppe einen Anspruch auf Befreiung von Rundfunkgebühren bzw. Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt hat finden Sie HIER: https://www.gis.at/befreien/anspruchsgrundlage

Mit dem GIS Befreiungs-Rechner können Sie ebenfalls prüfen ob ein Anspruch besteht: https://www.gis.at/befreiungsrechner

Antrag für den Fernsprechentgelt-Zuschuss

Den Antrag können Sie HIER downloaden. https://www.gis.at/fileadmin/user_upload/Documents/Antrag_Online_9_12.pdf

Bei Punkt 3 füllen Sie das Feld bitte wie folgt aus:

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Wichtig ist, dass die Daten aus dem ausgestellten GIS-Bescheid anschließend mit den Daten der Bestellung übereinstimmen. (Anschrift, Name, Geburtsdatum, etc.)

Der ausgefüllte und unterschriebe Antrag muss dann an die GIS geschickt werden. (Punkt F im Formular)

Anmeldung des Fernsprechentgelt-Zuschuss

Damit wir den Antrag für den Zuschuss bearbeiten können, benötigen wir den Originalbescheid der GIS (Gebühren Info Service GmbH). Bitte senden Sie den Bescheid, inklusive der Auftragsnummer Ihrer Bestellung (6-stellige Zahl aus dem E-Mail Betreff) an:

fonira Telekom GmbH
zH.: Buchhaltung
Prager Straße 6
1210 Wien

Die Gutschrift des Zuschusses erfolgt erst ab dem Monat, in dem der Originalbescheid bei fonira einlangt.