Fernsprechentgelt-Zuschuss

Neukunden und auch bestehende Kunden haben die Möglichkeit, den Fernsprechentgelt-Zuschuss bei fonira zu nutzen. Hierbei handelt es sich um eine monatlich zustehende pauschalierte Leistung zum Fernsprechentgelt, deren Wert gemäß § 6 Fernsprechentgeltzuschussgesetz (FeZG) in der Fernsprechentgeltzuschussverordnung (FEZVO) festgelegt wurde. Sie wird durch fonira dem Anspruchsberechtigten in Form einer monatlichen Gutschrift von 12,00€ inkl. USt. auf der Rechnung gutgeschrieben, sofern gewisse Anforderungen erfüllt werden. Dieser Zuschuss kann für alle Internet- und Telefonieprodukte der fonira Telekom GmbH in Anspruch genommen werden, mit Ausnahme der Business-Produkte.

Voraussetzung für den Bezug des Fernsprechentgelt-Zuschuss

Für die Reduktion des monatlichen Entgelts um 12,00 € ist ein positiver Bescheid über die Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt notwendig.

Details dazu welche Personengruppe einen Anspruch auf Befreiung von Rundfunkgebühren bzw. Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt hat finden Sie HIER: https://orf.beitrag.at/befreiungsrechner/voraussetzungen

Mit dem GIS Befreiungs-Rechner können Sie ebenfalls prüfen ob ein Anspruch besteht: https://orf.beitrag.at/befreiungsrechner 

Antrag für den Fernsprechentgelt-Zuschuss

Den Antrag können Sie HIER downloaden: https://orf.beitrag.at/fileadmin/user_upload/Documents/Befreiungsantrag_ORF-Beitrag.pdf

Bei Punkt 3 füllen Sie das Feld bitte wie folgt aus:

page1image22637536
Wichtig ist, dass die Daten auf dem ausgestellten Bescheid mit den Vertragsdaten bei fonira übereinstimmen müssen. (Anschrift, Name, Geburtsdatum, etc.)

Der ausgefüllte und unterschriebe Antrag muss dann an folgende Adresse übermittelt werden:

ORF-Beitrags Service GmbH
1051 Wien
Postfach 1000

Anmeldung des Fernsprechentgelt-Zuschuss bei fonira

Damit wir den Antrag für den Zuschuss bearbeiten können, benötigen wir den Originalbescheid. Bitte senden Sie den Bescheid, inklusive der Auftragsnummer Ihrer Bestellung (6-stellige Zahl aus dem E-Mail Betreff) an:

fonira Telekom GmbH
zH.: Buchhaltung
Aderklaaer Straße 29/1/33
1210 Wien

Die Gutschrift des Zuschusses erfolgt erst ab dem Monat, in dem der Originalbescheid bei fonira einlangt.